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Welche Plakette bekommt mein Auto?



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Am 01.03.2007 ist die so genannte Schadstoff-Plakettenverordnung in Kraft getreten.
Seitdem werden Autos aufgrund ihrer Abgasmenge in vier verschiedene Schadstoffgruppen eingeteilt und ggf. mit einer Plakette gekennzeichnet.
Kommunen können Umweltzonen einrichten und dort bei hoher Feinstaub-Belastung für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, die keine Plakette erhalten, ein Fahrverbot aussprechen.
Ziel ist die Verringerung der Feinstaub-Belastung
Die neue Verordnung folgt einer EU-Richtlinie. Diese besagt, dass der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft nur an 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf.
Um die Zahl der mikroskopisch kleinen und gesundheitsgefährdenden Feinstaub-Partikel in der Atemluft zu verringern, können Kommunen Umweltzonen einrichten. Dort gilt bei hoher Feinstaub-Belastung für Pkw und Lkw mit einem besonders hohen Schadstoffausstoß ein Fahrverbot. Die übrigen Fahrzeuge werden mit einer Plakette gekennzeichnet und dürfen auch weiterhin fahren.

Welche Plaketten gibt es?

Es gibt vier Schadstoffklassen und drei Plaketten (rot,gelb,grün).
Dieselfahrzeuge erhalten je nach europäischer Schadstoffklasse (EURO 1 bis 4) eine rote, gelbe oder grüne Plakette. Durch den nachträglichen Einbau eines Rußfilters kann die Einstufung des Dieselfahrzeugs geändert werden.
Für Benziner gibt es zwei Einstufungen: Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette) für Fahrzeuge schlechter als EURO 1. Alle übrigen Fahrzeuge, die einen geregelten Katalysator haben, fallen in die Schadstoffgruppe 4 und benötigen eine grüne Plakette.

Die Plaketten sind bei den Zulassungsbehörden und natürlich auch bei Ford Böwing gegen eine Gebühr von fünf Euro erhältlich.


 

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